Unsere Satzung

Auf unserer Mitgliederversammlung am 24.01.2007
haben wir einstimmig folgende Satzung beschlossen.

Fanclubsatzung der HSV - Fans Mühlenkreis


§ 1 Name und Sitz

(1) Der Fanclub trägt den Namen " HSV-Fans Mühlenkreis" und ist beim
Hamburger- Sport -Verein als offizieller Fanclub registriert.

(2) Sitz des Vereins ist der Mühlenkreis Minden-Lübbecke (NRW)

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Fanclubs ist die Förderung der Fankultur im Mühlenkreis Minden-Lübbecke
und die Unterstützung des Hamburger Sport Vereins e.V.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jeder werden, der Fan des HSV ist

(2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags

(3) Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand

(4) Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von vier Wochen
zum Jahresende gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich bei einem Mitglied des Vorstands angezeigt werden.

(5) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Fanclub und dem HSV zu schaden.
Dies beinhaltet z.B. die Verbreitung von extremistischer Gesinnung,
Material und Parolen sowie die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt.
Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitglieds zur Folge.
Der Club behält sich vor,
die Namen der ausgeschlossenen Mitglieder an den HSV weiterzuleiten
um eine Distanzierung zu gewährleisten und den Club zu schützen.

(6) Die Mitglieder erteilen dem Fanclub eine Einzugsermächtigung.
Damit wird der reibungslose Zahlungsverkehr bei der Beitragserhebung
und die Abrechnung von Eintrittskarten und Fahrtkosten gewährleistet.

(7) Der Fanclub organisiert in Absprache mit seinen Mitgliedern neben anderen gemeinsamen Aktivitäten auch die Eintrittskarten und Anreisen zu Fußballspielen des HSV.
Die Mitglieder können sich zu diesen Fahrten fristgerecht
und verbindlich beim Tourenplaner des Clubs anmelden.
Die fälligen Kosten werden vom Konto des Mitglieds abgebucht.
Der Club ist nicht verpflichtet bestellte und abgerechnete Eintrittskarten zurückzunehmen.
Für evtl. Terminverschiebungen oder Spielabsagen übernimmt der Fanclub keinerlei Haftung.


§ 4 Beiträge

Es gelten folgende Beitragssätze:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren € 12,00
Erwachsene € 24,00
Familien € 50,00
Die Beiträge sind jährlich fällig und werden im Februar eines jeden Jahres abgebucht.

§ 5 Fanclub Vorstand

(1) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus,
so erlischt automatisch dessen Organstellung.

(2) Der Vorstand besteht aus:

a) Dem ersten Vorsitzenden
b) Dem zweiten Vorsitzenden
c) Dem Schriftführer
d) Dem Kassenwart
e) Dem Tourenplaner

(3) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf des Vereinsjahres aus seinem Amt aus,
so ist, sofern keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet,
eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

(4) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten.

(5) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein
nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen.
Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
Nur zur Zwischenfinanzierung bei der Beschaffung von Eintrittkarten
kann der Dispositionsrahmen des Clubkontos in Anspruch genommen werden.

(6) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.


§ 6 Satzungsänderungen

(1)Anträge zur Änderung der Satzung müssen bis spätestens vier Wochen
vor der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

(2) Die bei der ordentlichen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder
stimmen über den Antrag zur Änderung der Satzung ab.
Zur Änderung der Satzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit
der anwesenden Mitglieder erforderlich.